Brandschaden

Hinweise für die Reinigung und Entsorgung nach einem Brand.

Verhalten nach einem Brandschaden

Hinweise für die Reinigung und Entsorgung nach einem Brand Ein Brand in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und nicht verbrannte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und Bauschutt.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratver-sicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Ver-sicherer abzustimmen, um Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie mit dem Schadenregulierer Ihres Versicherers, der örtlichen Feuerwehr oder dem für Sie zuständigen Umweltamt.

Schadstoffe und Brandgeruch

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Ver-brennungsprodukte als Ruß- und Rauchniederschlag auf Ihre Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Gehalt ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase.

Doch auch wenn Schadstoffe gebildet werden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährd-ung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind häufig so stark an Ruß gebunden, dass eine Auf-nahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung als gering angesehen werden kann.

Auch haben die Erfahrungen aus vielen Brandschäden gezeigt, dass brandbedingte Schad-stoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutz-ungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen werden in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung kann ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie, schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise befolgen.

 

Was ist zu tun?

Erste Maßnahmen:

Betreten Sie die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Treffen Sie Vorsorge, damit keine Brandver-schmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck russbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Über-gangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuhe abtreten. Sind Klima- oder Lüftungsanlagen durch Brandrückstände belastet sollten sie erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und gegebenenfalls gereinigt worden sind.

 

Reinigung und Sanierung:

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand oder angebranntes Essen), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaß-nahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandge-schädigten selbst vorgenommen werden. Hier ist darauf zu achten, dass keine Brandver-schmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden.

Beachten Sie diese Vorkehrungen zu Ihrem eigenen Schutz:

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmaske der Schutzgruppe P3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Textile Arbeitsschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederver-wendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches gründlich duschen.

 

Entsorgung:

Überlassen Sie Brandrückstände den entsorgungspflichtigen Körperschaften oder Entsorgungsfirmen, so dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Trennen Sie Brandrückstände in

  • verwertbare Bestandteile,
  • nicht verwertbaren Restmüll und
  • brandverschmutzte und russbeaufschlagte Materialien.

Beispiele für verwertbare Bestandteile

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll

  • Arzneimittel und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen, oder die von Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte , Holz, Teppiche, Tapeten und Rückständeaus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllent-sorgung zugeführt werden.

Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösemittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Wo größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, ist der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfallbehörde festzulegen.

Quelle: Versicherungskammer Bayern